Wirtschaftsinteressen vor Kindeswohl?
UN-Kinderrechtskonvention 1989 und „Recht auf digitale Teilhabe“ 2021 (Volltext)
– Aufforderung an die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), sich dem Verbot kommerzieller, sozial nur genannter Dienste und privater digitaler Endgeräte (Smartphones) in Schulen anzuschließen. Von Ralf Lankau und Uwe Büsching